Literaturpreis Belletristik

Literaturpreis Belletristik des Kulturinstitutes scribere et legere – Vergaberichtlinien

 

Zielsetzung

Mit der Verleihung dieses Preises will das Kulturinstitut scribere et legere einen Beitrag und Anreiz allen Personen bieten, die sich mit dem Schreiben im Bereich der Literatur beschäftigen. Mit der Vergabe soll das herausragende Schaffen deutschsprachiger Literatur gewürdigt werden.

Vergabetermin

Der Literaturpreis wird jeweils im Dezember des laufenden Kalenderjahres im Rahmen einer passenden Veranstaltung vergeben.

Kategorie

Belletristik – deutschsprachige Literatur (Kurzerzählungen)

Jury

Die (der) PreisträgerIn wird von einer mindestens vierköpfigen Jury von AutorInnen ausgewählt. Die Bestellung zum Mitglied der Jury erfolgt durch die Institutsleitung und wird jährlich neu bestellt. Eine erneute Bestellung zum Jurymitglied ist möglich. Die Jury bestimmt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, der die gemeinsamen Beratungen einberuft und leitet. Die Entscheidung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Die Jury ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Preiszuteilung ausgeschlossen.

Die Jury ist in der Auswahl der Werke frei. Selbstständig von AutorInnen eingesendete Werke an das Kulturinstitut können berücksichtigt werden, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Die Jurymitglieder haben das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen. Jedes Jurymitglied hat schriftlich zwei Titel zu empfehlen. Alle Vorschläge der Jury ergeben die Nominierungsliste, aus der die Preisträgerin/der Preisträger in einer oder mehreren Jurysitzungen mit mehrheitlicher Stimmenzahl der Mitglieder ausgewählt wird, hierbei ist die einfache Mehrheit der Stimmen ausreichend.

Bei der Durchführung einer Jurysitzung sind nur anwesende Mitglieder stimmberechtigt. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens die Hälfte der Jury anwesend ist. Das Beschlussverfahren ist erst mit der Zuleitung des Juryvotums an die offiziellen Repräsentanten des Kulturinstitutes bis 31. Oktober des Kalenderjahres abgeschlossen, endgültig, unanfechtbar und erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Ein Rechtsanspruch auf den Preis ist ausgeschlossen.

Spezielle Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und dessen für den Literaturpreis vorgeschlagenen Werk noch noch nie in irgendeiner Art und Weise veröffentlicht haben.

Schriftlicher Anmeldeschluss unter Beifügung eines Exposés ist jeweils der 30. Juni des laufenden Kalenderjahres.

Die zehn ausgewählten AutorInnen müssen jeweils ab Nominierung binnen 14 Tagen das vollständige Werk an das Kulturinstitut übermitteln, um an der Vergabe des Literaturpreises teilzunehmen.